Bi(-/+)Archiv
Broschüren, Studien, Flyer, Photo's, Zeitschriften, Filme, Bücher zum Thema Bisexualität / Multisexualität.
Aktionsplan LSBTI* Bielefeld, 2017
Publikation: Aktionsplan LSBTI+, Bericht, ArchivID: 128
Die Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTI*) in der Deutschen Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren verbessert.
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (2001) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006) sind erste Schritte auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung erfolgt. Neben anderen Bundesländern hat auch Nordrhein-Westfalen einen ”Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ (2012) aufgelegt.
Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich inzwischen für die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Menschen aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017). Rund 95 % bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden.
Inzwischen erkennen auch immer mehr Kommunen die Gleichstellung von LSBTI* als kommunale Aufgabe und Herausforderung. Als eine der ersten Städte in NRW hat die Stadt Bielefeld bereits in den Jahren 2002 und 2004 gemeinsam mit dem ”Netzwerk lesbische und schwule Gruppen in Bielefeld e. V.“ Handlungsprogramme entwickelt, um Benachteiligungen von Lesben und Schwulen abzubauen und ihre Gleichstellung zu fördern.
Denn trotz unbestritten großer Fortschritte ist die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung faktisch noch nicht erreicht. Homo- und Transphobie sind nach wie vor üblich und alltäglich. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle (LSBTI*) werden weiterhin diskriminiert – am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Öffentlichkeit und im Freizeitbereich. In der Studie ”Die Abwertung des Anderen“ der Universität Bielefeld stellen Andreas Zick et. al. (2011) fest, dass 38 % der Befragten Homosexualität als unmoralisch empfinden.
”Sexuelle Identität“ ist eine der Dimensionen der Charta der Vielfalt, der beizutreten der Rat der Stadt Bielefeld im Jahr 2009 beschlossen hat. Mit dem hier vorgelegten Aktionsplan wird diese Dimension als Querschnittsthema in die Verwaltung eingebracht.
Der Plan umfasst neun Handlungsfelder mit insgesamt 75 Maßnahmen, deren vollständige und nachhaltige Umsetzung auch davon abhängen wird, ob und wie das Arbeitsfeld ”Gleichstellung von LSBTI*“ in der Verwaltung mit Ressourcen ausgestattet werden wird.
Relevanz
Weshalb im Bi(-/+)Archiv?! Wo ist der Bezug zur Bisexualität / Multisexualität?Der Aktionsplan dokumentiert, wie Gleichstellungspolitik in Bielefeld auf kommunaler Ebene organisiert und umgesetzt werden sollte. Diese Institutionalisierung betrifft auch bisexuelle Menschen, selbst wenn sie nicht explizit hervorgehoben wurden.
Kommentar Bi(-/+) Archiv
Zusätzliche Informationen, Hintergrundwissen, Fakten oder Meinungen zu diesem Archivstück.Der vorliegende Aktionsplan erscheint als kommunalpolitisches Steuerungsinstrument, das darauf zielt, Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTI*-Personen in der Stadtgesellschaft systematisch zu fördern. Er ordnet sich in einen größeren politischen und gesellschaftlichen Zusammenhang ein, in dem Fragen von Sichtbarkeit, Diskriminierung und Teilhabe nicht mehr als Randthemen gelten, sondern als Prüfsteine demokratischer Reife. Das Dokument beschreibt diesen Anspruch nicht nur programmatisch, sondern entfaltet ihn entlang konkreter Handlungsfelder und Maßnahmen, die institutionell verankert werden sollen.
Dabei zeigt sich, daß der Plan weniger als einmalige Intervention gedacht ist, sondern als fortlaufender Prozeß. Er stellt eine Verbindung zwischen empirischen Befunden, politischen Zielsetzungen und administrativer Umsetzung her. Die Sprache bleibt sachlich, doch sie trägt den Anspruch, gesellschaftliche Wirklichkeit aktiv zu verändern, nicht nur abzubilden.
Gesellschaftliche Ausgangslage und Problemwahrnehmung
Das Dokument verweist auf eine Situation, in der LSBTI*-Personen trotz rechtlicher Fortschritte weiterhin Diskriminierung, Unsichtbarkeit und strukturelle Benachteiligung erfahren haben. Studien und Berichte wurden herangezogen, um diese Lage zu belegen: Sie zeigten Vorurteile in der Bevölkerung, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen sowie spezifische Belastungen etwa im Gesundheitsbereich oder im Bildungswesen.
Diese Befunde wurden nicht isoliert betrachtet, sondern als Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen verstanden. Diskriminierung erschien nicht als individuelles Fehlverhalten Einzelner, sondern als eingebettet in institutionelle und kulturelle Muster. Daraus leitete sich die Notwendigkeit ab, nicht nur Symptome zu adressieren, sondern Rahmenbedingungen zu verändern.
Politische Zielsetzungen und normative Grundlage
Der Aktionsplan formulierte Gleichstellung nicht bloß als juristische Kategorie, sondern als gesellschaftliches Ziel, das aktive Gestaltung erfordert. Akzeptanz wurde dabei nicht als bloße Toleranz verstanden, sondern als Anerkennung von Vielfalt.
Die Zielsetzungen umfaßten insbesondere:
- den Abbau von Diskriminierung in allen Lebensbereichen,
- die Förderung von Sichtbarkeit und gesellschaftlicher Teilhabe,
- die Stärkung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen,
- sowie die Sensibilisierung von Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Öffentlichkeit.
Diese Ziele wurden in einen normativen Rahmen gestellt, der sich auf Menschenrechte, demokratische Prinzipien und bestehende politische Programme stützte. Der Aktionsplan knüpfte damit an übergeordnete Strategien auf Landes- und Bundesebene an.
Handlungsfelder und Maßnahmenstruktur
Das Dokument gliederte seine Interventionen in verschiedene Handlungsfelder, die zentrale Bereiche gesellschaftlichen Lebens abbildeten. Dazu gehörten insbesondere Bildung, Arbeit, Gesundheit, Soziales, Kultur und Verwaltung. Innerhalb dieser Felder wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, die sowohl strukturelle Veränderungen als auch sensibilisierende Maßnahmen umfaßten.
Im Bildungsbereich wurde etwa die Notwendigkeit erkannt, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Lehrplänen und pädagogischer Praxis zu verankern. Im Arbeitsleben zielten Maßnahmen darauf, Diskriminierung abzubauen und Diversity-Ansätze zu stärken. Im Gesundheits- und Sozialbereich wurde auf spezifische Bedarfe von LSBTI*-Personen hingewiesen, etwa in der Beratung oder Pflege.
Charakteristisch ist die Verbindung von kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen: Während einige Schritte unmittelbar umgesetzt werden konnten, zielten andere auf nachhaltige Veränderungen institutioneller Strukturen.
Institutionelle Verankerung und Umsetzung
Der Aktionsplan sah vor, die Verantwortung für die Umsetzung nicht bei einzelnen Akteur*innen zu belassen, sondern sie innerhalb der kommunalen Verwaltung zu verankern. Koordinationsstellen, Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und regelmäßige Evaluationen sollten sicherstellen, daß die Maßnahmen nicht folgenlos blieben.
Dabei wurde deutlich, daß Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe verstanden wurde. Sie sollte nicht isoliert behandelt werden, sondern alle Bereiche kommunalen Handelns durchdringen. Diese Perspektive verschiebt den Fokus von punktuellen Projekten hin zu struktureller Verantwortung.
Wissensbasis und empirische Fundierung
Das Dokument stützte sich auf eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien und Berichte, die unterschiedliche Aspekte der Lebensrealität von LSBTI*-Personen beleuchteten. Dazu gehörten Untersuchungen zu Diskriminierung, psychischer Gesundheit, sozialer Lage und gesellschaftlichen Einstellungen.
Diese Wissensbasis diente nicht nur der Legitimation politischer Maßnahmen, sondern strukturierte auch die Problemwahrnehmung selbst. Was als relevant erschien, wurde durch empirische Daten gestützt; zugleich blieb erkennbar, daß bestimmte Lebensrealitäten nur begrenzt erfaßt werden konnten.
Der Aktionsplan läßt sich als Ausdruck eines politischen Willens lesen, gesellschaftliche Vielfalt nicht nur zu akzeptieren, sondern aktiv zu gestalten. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen normativem Anspruch und administrativer Realität.
Seine Bedeutung liegt weniger in einzelnen Maßnahmen als in der Art und Weise, wie er Gleichstellung als kontinuierlichen Prozeß begreift. Er zeigt, daß politische Dokumente nicht nur beschreiben, was ist, sondern auch festlegen, was sein soll – und damit selbst Teil jener Wirklichkeit werden, die sie zu verändern suchen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, daß die Inhalte von Archivalien nicht mehr dem heutigen Wissensstand oder der aktuellen Rechtslage entsprechen könnten.
ArchivID
128
Kategorie
Publikation -> Aktionsplan LSBTI+, Bericht
Herausgeber* / Herausgeberin*
Redaktion
Unterstützung
Datenstand dieser Publikation
29.05.2017
Im Bi(-/+) Archiv seit dem
03.05.2018
Im Bi(-/+) Archiv veröffentlicht
01.12.2018
Archiviertes Format
Stichworte
#2017 #Bielefeld #Deutschland #Diskriminierung #Europäische Union #Gleichberechtigung #Homophobie / Homofeindlichkeit #Nordrhein-Westfalen #Transmisogynie #Transphobie / Transfeindlichkeit #Vorurteileletzte Bearbeitung: 01.06.2026
