Rechtsgutachten zur Frage der Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer

Publikation: Bericht, Gutachten, ArchivID: 502

Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren – unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen – bis 1994 strafbar. Die junge Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Erst 1994 wurde die Strafvorschrift durch den Bundestag vollständig aufgehoben. Die Opfer der Strafverfolgung nach 1945 bis zur Aufhebung der Strafvorschrift im Jahr 1994 wurden bis heute nicht rehabilitiert, die sie kriminalisierenden Urteile nicht aufgehoben. In der Bundesrepublik wurden mehr als 50.000 Männer unter dem § 175 verurteilt, Familien, Karrieren und Partnerschaften zerstört. Hierzu wurde Prof. Dr. Martin Burgi mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Der Gesetzgeber ist zum Handeln, zur Rehabilitierung verpflichtet.

Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi

Relevanz

Weshalb im Bi(-/+) Archiv?! Wo ist der Bezug zur Bisexualität / Multisexualität?

Geschichtlicher Abriß / Rechtsgutachten zum § 175 StGB in der BRD und den alten Bundesländern nach der Wiedervereinigung bis 1995. Da dieser Menschenverachtende Unsinn auch Bisexuelle Menschen treffen konnte, fällt dies unter die Dokumentation von Zeitgeschehen.

Kommentar Bi(-/+) Archiv

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Die Geschichte des '§ 175' des Strafgesetzbuchs der DDR, dort war es der § 151, ist eine Andere und etwas Kürzere.

Hinweis

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ArchivID

502

Kategorie

Publikation -> Bericht, Gutachten

ISBN-13


978-3-8487-3277-7 (booklooker.de)
978-3-8487-3277-7 (google.de)
978-3-8487-3277-7 (ecosia.org)

Autor_in

Herausgeber_in

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Datenstand dieser Publikation

30.05.2016

Im Bi(-/+) Archiv seit dem

25.10.2018

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L: BS (2)
letzte Bearbeitung: 20.11.2022